Plattform zur Unterstützung der Wiedereingliederung im Zielland

Wer kein Aufenthaltsrecht (mehr) hat, muss die Schweiz nach dem Freiheitsentzug verlassen. Das wirft eine Reihe von Fragen auf. Diese Plattform bietet Orientierung und zeigt, wie Rückkehr in der Praxis gelingen kann.

Alles rund um die Rückkehrorientierung

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Die Wiedereingliederung ins Zielland als gemeinsames Ziel

Eine Erfolgsgeschichte und ihr Anfang

Das übergeordnete Ziel des Straf- und Massnahmenvollzugs ist die Wiedereingliederung. Gemäss Bundesgericht darf diese nicht an der Schweizer Grenze enden. Rund 70 % der Gefängnispopulation in der Schweiz besitzen keine Schweizer Staatsbürgerschaft (BFS). Viele von ihnen müssen nach dem Freiheitsentzug das Land verlassen. Wie kann Wiedereingliederung über Grenzen hinweg gelingen? Der Fall von Angela zeigt, was möglich wird, wenn verschiedene Akteure gemeinsam an einer Rückkehr arbeiten.

Angela

Touristenführerin in Rio de Janeiro, ehemals in der Schweiz inhaftiert.

Angela reiste 2016 im Alter von 33 Jahren nach Europa. In der Schweiz wurde sie verhaftet und zu einer viereinhalbjährigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Am Tiefpunkt ihres Lebens angekommen, hatte sie keine Perspektive und keine Hoffnung. Heute lebt sie wieder in ihrem Herkunftsland, hat eine Familie gegründet und arbeitet als Touristenführerin in Rio de Janeiro.

Eine bemerkenswerte Wendung – doch wie war das möglich?

Freiheitsentzug

Möglichst frühzeitig ein betreutes Rückkehrprojekt entwickeln

Die Wiedereingliederung im Zielland beginnt bereits während des Freiheitsentzugs und dauert oft lange über die Rückkehr hinaus. Entscheidend ist, dass alle Beteiligten frühzeitig und koordiniert zusammenarbeiten.

Jacek Wojdyla

Fallverantwortlicher, Leitung Fachgruppe Rückkehrorientierung, Bewährungs- und Vollzugsdienste, JuWe, Kanton Zürich

Auch für Personen ohne Bleibeperspektive ist das Ziel, ein straffreies Leben in Freiheit zu führen. Eine gelungene Reintegration senkt zudem das Risiko einer erneuten Einreise und Delinquenz in der Schweiz. In der Praxis fehlen jedoch oft das nötige Wissen und die Erfahrung für eine wirksame Vorbereitung. 

Umso wichtiger ist ein systematischer Ansatz mit frühzeitiger Rückkehrorientierung. «Je früher Planung der Rückkehr bei ausländischen Häftlingen, desto stabiler, nachhaltiger ist die Grundlage für eine erfolgversprechende Reintegration im Herkunftsland», betont Jacek Wojdyla.

Die Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD) des Kantons Zürich sind die einweisende Behörde und somit für den Vollzug von Strafen und Massnahmen sowie für die Förderung der Wiedereingliederung straffälliger Personen zuständig. Die Fallverantwortlichen koordinieren auf übergeordneter Ebene den Vollzug. Die Fachgruppe Rückkehrorientierung BVD ist zuständig für den Austausch von Best Practices, die Stärkung des Know-hows und die Sicherstellung einer rückkehrorientierten Vollzugsplanung. Zudem prüft sie Unterstützungsleistungen für Reintegrationsprojekte im Herkunftsland. So können die Grundlagen für eine nachhaltige und erfolgreiche Reintegration im Herkunftsland geschaffen werden.

Cindy Steinmann

Stellvertretende Dienstchefin des service pénitentiaire (SPEN), Direktorin für Wiedereingliederung, Kanton Waadt

Am Beginn der Vorbereitung für die Rückkehr steht die Akzeptanz der eigenen Situation. Soziale Beziehungen im Zielland - etwa Familie, Freund:innen oder Bekannte - können diesen Schritt positiv beeinflussen und geben während des gesamten Rückkehrprozesses Orientierung. Der Aufbau dieser Kontakte und ihre aktive Einbindung bilden die Grundlage für konkrete Wiedereingliederungsprojekte, denn, wie Cindy von Bueren sagt: «Erst wenn die betroffene Person das Prinzip der Rückkehr im Rahmen der Arbeitsbeziehung akzeptiert, kann man beginnen, konkrete Projekte zu entwickeln.»

Der Service pénitentiaire (SPEN) des Kantons Waadt ist für die Betreuung von Personen verantwortlich, die der Strafjustiz unterstellt sind – sei es vor dem Urteil im Falle einer Untersuchungshaft oder nach dem Urteil für die Vollstreckung der strafrechtlichen Sanktion – und zwar bis zur endgültigen Entlassung.

Er gewährleistet die Umsetzung der von den Strafbehörden gefällten Entscheidungen. Er führt und überwacht das Amt für Strafvollzug, das Koordinationsbüro für das Strafregister sowie die sechs Einrichtungen für den Vollzug von Strafen und Massnahmen, die seiner Autorität unterstellt sind.

Der SPEN verfügt über eine eigene Reintegrationsstrategie, die insbesondere den Fokus auf die Vorbereitung der Entlassung, den Erwerb sozialer Kompetenzen, die Auseinandersetzung mit dem begangenen Delikt sowie auf die Förderung von Ausbildung und Arbeit legt.

Die individuelle Begleitung der inhaftierten Personen wird insbesondere durch Sozialarbeitende und Arbeitsagog:innen sichergestellt, welche die Wiedereingliederungsmassnahmen durch regelmässige Gespräche unterstützen. Dabei behalten sie den Überblick über bestehende Rückkehrangebote und begleiten den gesamten Prozess. Für die Umsetzung des individuellen Rückkehrprojekts arbeiten sie eng mit der Rückkehrberatung zusammen und unterstützen das Rückkehrprojekt nach Möglichkeit.

Hervais Kamdem

Oberarzt, Abteilung für psychiatrische Gutachten, Zentrum für forensische Psychiatrie, Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit RNPG

Für eine verlässliche Beurteilung der Rückfallgefahr und die Entwicklung von Behandlungsstrategien müssen auch die Herausforderungen im Zielland berücksichtigt werden. Bewährte Praktiken fehlen bislang.

Vollzugserleichterungen wie Hafturlaube werden ausländischen Personen ohne Bleiberecht selten gewährt. Auch im Straf- und Massnahmenvollzug führt das zu Frustration und einem starken Gefühl der Ungerechtigkeit. «Nicht von Lockerungen profitieren zu können, wie es bei den anderen Mitgefangenen der Fall ist, erzeugt Frustration und ein starkes Gefühl der Ungerechtigkeit», erklärt Hervais Kamdem. Dies kann auch den guten Verlauf der Behandlung beeinträchtigen.

Das Zentrum für forensische Psychiatrie (ZFP) des FNPG führt psychiatrische Gutachten sowie ambulante Therapien für Personen in Haft durch. Die dort tätigen Fachpersonen arbeiten in den Justizvollzugsanstalten – im Auftrag der Strafverfolgungsbehörden, der Gerichte oder der kantonalen Behörden für den Vollzug von Strafen und Massnahmen. Das Ziel ist es, das Rückfallrisiko zu verringern und die Voraussetzungen für eine nachhaltige Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu fördern.

Übergang

Inhaftierte Personen in ihrem Prozess begleiten

Die Zeit im Freiheitsentzug sollte für die konkrete Planung der Wiedereingliederung im Zielland genutzt werden. Dies gelingt nur, wenn die betroffene Person das Vorhaben als ihr eigenes betrachtet. Die Rückkehrberatung ist freiwillig; mit der Kontaktaufnahme beginnt der Übergang. Im Mittelpunkt steht nicht das Delikt, sondern der Neustart nach verbüsster Strafe.

Michèle Demierre

Programmverantwortliche Reintegration im Herkunftsland, Service Sociale Internationale (SSI) Schweiz

Der freiwillige Charakter des Vorgehens ist zentral. Viele Betroffene sind müde, ausgebrannt und ohne Hoffnung. Wenn es jedoch gelingt, ihre eigenen Ressourcen zu aktivieren, können sie regelrecht aufblühen.

Voraussetzung dafür ist eine Zusammenarbeit ohne Vorurteile und eine enge Kooperation aller involvierten Akteure. Michèle Demierre beschreibt aus eigener Erfahrung, dass «die grösste, aber zugleich auch schönste Herausforderung darin besteht, diesen Menschen zu helfen, ihre eigenen Ressourcen zu aktivieren.»

Der ISS ist Teil des weltweiten Netzwerks International Social Service (ISS), das in über 120 Ländern tätig ist. Auf der Grundlage des Erfolgs des privat finanzierten Programms «Reintegration im Herkunftsland» sind die RESTART-Programme entstanden.

Im Rahmen dieser RESTART-Programme ist der ISS von den Kantonen Genf, Waadt und Bern mandatiert. Er begleitet Personen, die dem Strafvollzug dieser Kantone unterstehen und die Schweiz nach Verbüssung ihrer Strafe verlassen müssen, bei der Planung und Umsetzung eines Reintegrationprojekts in ihrem Herkunftsland. Dazu gehören insbesondere Besuche im Gefängnis, bei denen eine Rückkehrberatung angeboten und gemeinsam konkrete Perspektiven für eine würdige und nachhaltige Rückkehr erarbeitet werden – und bei denen ein Vertrauensverhältnis entstehen kann.

Nach der Rückkehr ins Herkunftsland wird die Person vom lokalen ISS-Partner bei der Umsetzung ihres Projekts begleitet.

Rahel Zbinden

Leiterin Perspektiven- und Rückkehrberatung, Programm Detention, SRK Kanton Bern

In den Perspektiven- und Rückkehrberatungen wird es konkret. Dabei geht es insbesondere um berufliche Perspektiven, finanzielle Sicherheit, den Zugang zu medizinischer Versorgung im Zielland, Unterstützung bei der sozialen Reintegration, das Klären der Wohnsituation, Hilfe bei der Papierbeschaffung sowie um allgemeine psychosoziale Beratung.

Diese Arbeit wirkt sich insgesamt positiv auf den Vollzug aus. Wie Rahel Zbinden erklärt: «Durch die Gespräche und das Vermitteln von Informationen beruhigt sich die ganze Situation.  Durch die konkreten Vorstellungen sind weniger Fragen offen und der Haftalltag wird ruhiger.»

Mit der Perspektiven- und Rückkehrberatung unterstützt das SRK Personen, die sich im Freiheitsentzug befinden – sei es in der Ausschaffungshaft oder im Straf- und Massnahmenvollzug – und die anschliessend die Schweiz verlassen müssen. Die Beratung hilft ihnen, ihre Situation zu klären und Perspektiven im Herkunfts- oder Drittland zu entwickeln. Die Kontaktaufnahme erfolgt freiwillig, direkt durch die inhaftierte Person oder über die zuständigen Fachstellen.

In dieser Phase ist die enge Zusammenarbeit mit den kantonalen Migrationsämtern zentral. Sie sind für die Organisation der Ausreise verantwortlich, koordinieren die administrativen Abläufe, prüfen die Reisedokumente und stellen sicher, dass die Rückführung rechtlich korrekt erfolgt. Ihre Einbindung, insbesondere bei Fragen zum Entzug des Aufenthaltsstatus und zu den konkreten Ausreisemodalitäten, ist daher unverzichtbar.

Zielland

Gemeinsam mit lokalen Partnerinnen den Neubeginn verwirklichen

Die Ankunft im Zielland ist der physische Beginn eines neuen Lebensabschnitts, ein entscheidender Moment, in dem Orientierung und verlässliche Ansprechpersonen Halt geben und den eingeschlagenen Weg stützen.

Lida Leskaj

Service Sociale Internationale (SSI) Albanien, Sozialarbeiterin und Anwältin

Eine individuelle Begleitung im Zielland wird durch einen lokalen Partner sichergestellt. Zunächst wird geklärt, was die betreffende Person erreichen möchte. Falls nötig wird eine kleine Marktanalyse zu den Möglichkeiten und zur Machbarkeit des Projekts durchgeführt.

Wie Lida Leskaj unterstreicht: «Wichtig ist es, ein Vertrauensverhältnis zu den Projektbegünstigten aufzubauen.» Die lokale Partnerin kann dabei unterstützen, geeignete Stellen für administrative, medizinische oder ökonomische Herausforderungen zu finden und zu kontaktieren. Sie verfügt über das nötige Wissen zu den lokalen Strukturen und verwaltet die finanzielle Unterstützung. Diese wird nicht bar an die begünstigte Person ausbezahlt. Sobald das Budget vom ISS Schweiz genehmigt ist, bezahlt die lokale Partnerin die Beträge direkt an die entsprechenden Anbieter.

Ein Neuanfang im Zielland

Eine Geschichte über Vertrauen, Mut und Zusammenarbeit

Angela hat diesen Prozess durchgemacht. Schon während des Freiheitsentzugs informierten sie der Sozialdienst über die Möglichkeit einer bedingten Entlassung und über die Unterstützung durch den internationalen Sozialdienst Schweiz (ISS). Gerade diese Aussicht auf eine mögliche frühzeitige Entlassung und die begleitende Unterstützung förderten ihre Eigeninitiative: Was zunächst als behördliche Information begann, wurde für Angela zum Ausgangspunkt einer freiwilligen Auseinandersetzung mit ihrer Rückkehr und der Gestaltung ihres Lebens danach.

Mit Unterstützung des ISS entwickelte sie ein konkretes Reintegrationsprojekt und konnte dabei ihre vielfältigen sprachlichen – Angela spricht fliessend fünf Sprachen – und kommunikativen Fähigkeiten einbringen. Nach ihrer Rückkehr nach Brasilien nahm sie Kontakt mit der lokalen Partnerorganisation auf und begann eine Ausbildung im Tourismusbereich. Dank ihrer Entschlossenheit und der begleitenden Unterstützung schloss sie diese erfolgreich ab.

Adresse und Kontakt

Schweizerischen Kompetenzzentrum für den Justizvollzug SKJV
Route de l’Ancienne Papeterie 210
1723 Marly

Freiburger Netzwerk für Psychiatrische Gesundheit FNPG
Chemin du Cardinal-Journet 3
1752 Villars-sur-Glâne

Trägerschaft

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